Nutzungsüberlassungsvertrag (Download-Formular siehe unten)
Dieses Formular regelt die Clubhaus Nutzung des Tennisclubs Weilbach-Weckbach e.V. inkl. Küche, Toiletten und Außenbereich.
Diese Räumlichkeiten werden
am:
— von __.__ Uhr bis zum Folgetag __.__ Uhr
Frau/Herr/Firma/Verein: ________________________
vom: Tennisverein Weilbach-Weckbach e.V.
unter den nachstehend genannten Bedingungen zur Nutzung überlassen:
Art der Veranstaltung (nur Private): ____________________________________
Die Miete beträgt ohne Endreinigung 100,00€ für Vereinsmitglieder und 150,00€ für Nichtmitglieder und ist ebenso wie die Kaution spätestens am Tag der Veranstaltung zu zahlen bzw. zu hinterlegen. Die Kaution beträgt 100,00€.
Wird der Nutzungsüberlassungszeitraum ohne Einverständnis der Inhaber überschritten, haftet der Nutzer für daraus evtl. entstehende Folgeschäden (z. B. für Folgeveranstaltungen).
Wird die Nutz zeit einvernehmlich verlängert (frühere Inanspruchnahme oder spätere Rückgabe) hat der Nutzer für jede angefangene Stunde 10,00€ zusätzlich unverzüglich nach Ende der Veranstaltung zu zahlen. Gleiches gilt für zusätzliche Zeit bei nicht rechtzeitiger Räumung/Reinigung.
Bei Inanspruchnahme der Heizung, egal zu welcher Jahreszeit, ist eine Heizkostenpauschale von 10,00€ zu entrichten.
Das Nutzungsüberlassungsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Termin der Veranstaltung durch den Nutzer gekündigt werden. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Frist ist die Miete in voller Höhe zu zahlen.
Eventuelle Aufwendungen der Inhaber sind nach tatsächlichem Anfall zu ersetzen. Sollte der Nutzer durch persönlichen Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts verhindert sein, wird er nicht von der Entrichtung der Miete befreit.
Die Nutzdauer im Außenbereich ist zeitlich befristet bis 22.00 Uhr. Es ist sowohl bei Nutzung des Außenbereichs als auch der Räumlichkeiten zu vermeiden, dass es zu einer Belastung der Nachbarschaft durch Lärmentwicklung kommt. Die ordnungsrechtlichen Vorschriften sind hier zu beachten.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf dem Parkplatz des zum Vereinsgelände gehörenden Parkplatzes sowie auf ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen gestattet. Insbesondere sind die Rettungswege freizuhalten.
Der Nutzer hat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgte Musikwiedergaben eine Anmeldung hierzu bei der GEMA durchzuführen. Die Pflicht, der GEMA anfallende Gebühren zu zahlen, wird durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bestimmt und gilt für eine öffentliche Verwertung, was gemäß § 15 Absatz 3 UrhG der Fall ist, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Personenkreis eine innerlich miteinander verbundene Gruppe kleineren Umfangs darstellt, die durch wechselseitige persönliche Beziehungen einen nach außen individuell abgegrenzten Personenkreis bildet. Zur Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung und demnach auch zur Entrichtung der GEMA-Gebühren verpflichtet ist der Veranstalter. Sollte der Verein zur Entrichtung herangezogen werden, verpflichtet sich der Nutzer bereits jetzt zur Freistellung gegenüber der GEMA.
Anmeldeformulare und Informationen stellt die zuständige Bezirksdirektion Nürnberg der GEMA auf Anforderung zur Verfügung (Tel.: 0911 93359-290).
Es ist im Objekt untersagt offenes Feuer (Kerzen, Fackeln, etc.) zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Nutzer, egal ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht, für alle Teilnehmer der Veranstaltung.
Der Nutzer verpflichtet sich zu einem sorgsamen und materialschonenden Umgang des Vereinseigentums und achtet auf die Einhaltung dieses auch durch die
übrigen Teilnehmer der Veranstaltung.
Der Nutzer haftet in der Nutzzeit für alle zerstörten bzw. entwendeten Gegenstände im Clubheim, der Küche und im Toiletten- und Außenbereich.
Die Schlüsselübergabe der Räumlichkeiten an den Nutzer erfolgt um 15.00 Uhr. Das Objekt ist vom Nutzer am nächsten Tag bis 10.00 Uhr in gereinigtem Zustand zu übergeben, um die Weitergabe an die Folgenutzer nicht zu gefährden. Gereinigt heißt, dass sämtliche mitgebrachten Sachen der Nutzer oder Dritter zu entfernen sind, die Räumlichkeiten feucht zu wischen sind ebenso wie die Sanitärobjekte, Geschirr und sonstiges im Clubheim im gereinigten, gespültem und abgetrocknetem Zustand zur Abnahme hinzustellen ist. Insbesondere sind auch Aschenbecher zu reinigen, Tische und Stühle abzuputzen und die Theke feucht abzuwischen. Evtl. Verstopfungen von Toiletten u.ä. sind vom Nutzer zu beseitigen. Der Nutzer hat sich vor der Veranstaltung vom ordnungsgemäßen Zustand der Toilettenanlage zu überzeugen.
Die Müllentsorgung ist vom Nutzer selber vorzunehmen. (Mitnahme des Mülls, keine Entsorgung vor Ort).
Gegen eine Pauschale von 30,00€ wird die Endreinigung durch den Inhaber übernommen, so dass die Räumlichkeiten im besenreinen Zustand übergeben werden, das Feuchtwischen der Räumlichkeiten und der Sanitärobjekte entfällt sodann, die übrigen Reinigungs-/Entsorgungs- und Entfernungsmaßnahmen
sind weiterhin durchzuführen.
Erfolgen die Reinigungsmaßnahmen nicht in dem vereinbarten Umfang, hat der Nutzer die tatsächlichen Kosten hierfür zu tragen, wobei auch die Verrechnung mit der Kaution zulässig ist.
Die Nutzung der Kücheneinrichtung ist im Preis inbegriffen.
Der Nutzer hat bei Verlassen des Clubheims sämtliche Fenster und Türen zu verschließen.
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(Ort, Datum) Name Vorname, Nutzer Unterschrift
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(Ort, Datum) Name Vorname, Inhaber Unterschrift